Versicherungsmakler Dresden - Versicherung und Vorsorge rund ums Kind

Die meisten Eltern sind sich einig, daß Kinder zu dem wertvollsten und schützenswertesten Teil Ihres Lebens gehören. Uneinigkeit und Unwissen besteht aber oftmals darin, welche Vorsorge Eltern unbedingt für Ihre Kinder getroffen haben sollten bzw. inwieweit bestehende Verträge diesen Anforderungen überhaupt gerecht werden. Hier finden Eltern einige Hinweise, worauf sie achten sollten und welche Verträge wichtig sind.

Privathaftpflichtversicherung:
Mit der Heirat oder der Lebenspartnerschaft lassen sich im Normalfall zwei Single Privathaftpflichtverträge zu einem Familienvertrag zusammenlegen. Dies spart Kosten und Kinder sind in der Regel mindestens bis zum Abschluß ihrer 1. Ausbildung bei den Eltern mitversichert. Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind nach deutschem Recht allerdings nicht deliktfähig und einige Privathaftpflichtverträge schließen hier den Versicherungsschutz aus. Man sollte dringend darauf achten, daß in den Bedingungen des Vertrages auf die Prüfung der Deliktunfähigkeit der Kinder im Schadensfall verzichtet wird.

Hausratversicherung
Hausratversicherungen regeln Schäden, die durch Einbruch, Brand, Wasser am Hausrat entstanden sind. Der Versicherungsschutz reduziert sich bei den meisten Verträgen drastisch oder entfällt, wenn nachgewiesen werden kann, daß der Schaden aus grober Fahrlässigkeit resultiert. Ein angelehntes Fenster im Erdgeschoß eines Hauses, eine nur rangezogene aber nicht abgeschlossene Tür, eine nicht gelöschte Kerze beim Verlassen der Wohnung usw. können den Versicherungsschutz gefährden. Insbesondere wenn kleinere Kinder im Haus sind, kann es zu Situationen kommen, die im Schadensfall schwierig zu erklären sind und vom Versicherer als grob fahrlässig gewertet werden können. Einige Gesellschaften verzichten in Ihren Verträgen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und diese Problematik kann nicht auftreten.

Unfallversicherung
Unfallversicherungen bieten finanziellen Schutz bei gesundheitlichen Schäden, die zu einer Invalidität infolge eines Unfalls geführt haben. Wie schnell es bei aktiven Kindern zu einem Unfall kommen kann, ist Eltern zumeist bewußt. Jährlich verunglücken rund zwei Millionen Kinder. 20 Prozent der Unfälle, so die Statistiken, ereignen sich auf dem Weg zur und von der Schule. Aber rund 80 Prozent ereignen sich in der Freizeit bei Spiel und Sport oder zu Hause. Besonders gefährdet sind dabei Kinder im Alter von fünf bis sechs Jahren. Jungen sind besonders risikobelastet. Jeder vierte Unfall ereignet sich auf der Straße, jeder achte auf dem Spielplatz. Bei zwei von drei Unfällen liegt ein Sturz zugrunde. Die häufigsten Verletzungen sind Knochenbrüche und Schädel-/Hirnverletzungen. Bei den Sportunfällen ereignet sich jeder dritte Unfall beim Fußball. Die Absicherung eines Kindes mit 50000 Euro Grundsumme und 175000 Euro Leistung bei voller Invalidität kostet weniger als 5 Euro im Monat und sollten Eltern unbedingt vornehmen.

Pflegezusatzversicherungen
Pflegezusatzversicherungen zahlen im Pflegefall abhängig von der Pflegestufe I,II,III ein vorher festgelegtes Pflegegeld. Da die gesetzliche Pflegeversicherung in vielen Fällen nicht ausreichend ist, um die tatsächlichen Kosten im Pflegefall zu decken, sichern sich viele Bürger zusätzlich privat im Hinblick auf das Alter ab. Pflegezusatzversicherungen machen aber auch bei Kindern Sinn und sind schon für ca. 8 Euro im Monat möglich. Wird ein Kind infolge von Krankheit oder einem Unfall zum Pflegefall ändert dies den Alltag der Familie und ein Elternteil übernimmt die Pflege des Kindes. Die Pflegezusatzversicherung kompensiert den Verdienstausfall des pflegenden Elternteils und deckt einen Teil der Kosten.

Krankenzusatzversicherungen
Das gesetzliche Krankenversicherungssystem weist große Lücken beim möglichen Versicherungsschutz auf. Sofern Eltern möchten, daß ihre Kinder im Falle einer Erkrankung einen besseren Schutz haben, sei es im Bereich alternativer Heilmethoden, bei der stationären Behandlung im Krankenhaus, bei der zahnärztlichen Behandlung etc. sollten sie über eine private Ergänzung in Form einer Krankenzusatzversicherung nachdenken.

Absicherung der Eltern
Bei den meisten Familien ist das verfügbare angesparte Vermögen nicht so hoch, um Schicksalsschläge wie Krankheit, Unfall oder Tod eines Elternteils finanziell zu verkraften. Insbesondere in Familien, in denen ein Elternteil der Hauptverdiener in der Familie ist, sollte besonders darauf geachtet werden, welche Auswirkungen der Ausfall des Hauptverdieners durch Tod oder Berufsunfähigkeit auf die Familie hat. Hier sollte in jedem Fall mindestens durch den Abschluß einer Risikolebensversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Risiko minimiert werden. Zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten finden Sie hier im Detail unter der Rubrik Vorsorge auf der Seite.

Zulagenförderung der Kinder bei Riesterverträgen
Elterngeld und Kindergeld kennen fast alle Eltern. Daß Eltern bei der Altersvorsorge in Form von Zulagen gefördert werden, ist nicht allen bekannt. Sofern ein Elternteil zu den unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehört, hat er Anspruch auf Zulagenförderung. Für Kinder die vor 2008 geboren worden, kann dem Vertrag eine Zulage von bis zu 184 Euro pro Kind jährlich gewährt werden, bei Kindern die ab 2008 geboren worden sogar 300 Euro pro Jahr. Der Antragsteller selbst kann mit einer Zulage von bis zu 154 Euro rechnen. Für eine Mutter mit zwei Kindern (eins davon in 2008 geboren) bedeutet dies eine Zulagenförderung von 154 + 184 + 300 = 638 Euro. Dieses Geld bleibt ungenutzt, sofern kein Riestervertrag abgeschlossen und keine Dauerzulage beantragt wurde.

Sparverträge fürs Kind
Um Kindern den Start in die Unabhängigkeit zu erleichtern bzw. eine hochwertige Ausbildung später zu ermöglichen, bietet sich an, monatlich etwas Geld für das Kind zurückzulegen. Das herkömmliche Sparbuch der Großeltern ist zwar noch immer recht beliebt, allerdings nicht mehr ganz zeitgemäß. Versicherungsunternehmen bieten für solche Fälle einige gute Sparpolicen auf Fondsbasis an, die steuerliche Vorteile bieten und vom Kind später übernommen werden können. Alternativ kann für das Kind auch ein Depot bei einer Fondsbank eröffnet werden. Hier ist man noch flexibler, verzichtet allerding auf gewisse steuerliche Vorteile bei der Änderung der Anlagestrategie und unterliegt der Abgeltungssteuer.

Copyright 2008 www.sinnanz.de All Rights reserved. by Michael Schultze