Bis zu 654 Euro vom Staat als Zulage für Mutter mit einem Kind.

Der Staat fördert die private Altersvorsorge beim Riestersparen in Form von Zulagen. Dabei steht jedem Bürger eine Zulage von 154 Euro zu. Für jedes Kind wird eine zusätzliche Zulage von 300 Euro (wenn das Kind ab dem Jahr 2008 geboren wurde) bzw. 185 Euro (wenn das Kind vor 2008 geboren wurde) gewährt. Diese Zulagen werden jährlich bezahlt und müssen nur einmalig in Form eines Dauerzulagenantrages beantragt werden. Um auch besonders jüngere Bürger für den frühzeitigen Beginn mit der privaten Altersvorsorge zu motivieren, wird bei Sparbeginn bis zum 25. Lebensjahr ein Extrabonus von einmalig 200 Euro in den Vertrag gezahlt.

Beim Abschluß eines privaten Riestervertrages und zur Zahlung der Zulage ist eine gewisse Eigensparleistung notwendig. Bei geringem Einkommen ist diese allerdings sehr gering. So reichen bei einem Vorjahreseinkommen von 15.000 Euro schon 20 Euro mtl. aus, um die volle Zulage zu bekommen.

Interessiert ? Fordern Sie eine Beratung an. Beim Wunsch- Anlagebetrag bzw. der Wunschrente brauchen Sie nichts auszufüllen, die anderen Daten bitte korrekt angeben.

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