Riester Rente Altersvorsorge

Riester Angebot

Die Riesterrentenverträge wurden im Zuge der Rentenreform 2000/2001 eingeführt und gehen auf Walter Riester zurück. Riesterrentenverträge sind staatlich geförderte Verträge für die Altersvorsorge. Bei den Riesterverträgen handelt es sich um zertifizierte Verträge.

Etwas mißverstanden herrschte anfänglich oft die Meinung vor, Riesterverträge rechnen sich nur für Geringverdiener mit mehreren Kindern. In den letzten Jahren haben sich diese Verträge aber zu regelrechten Verkaufsschlagern entwickelt. Riesterverträge lohnen sich für fast jeden, allerdings ist die Förderquote sehr unterschiedlich.

Die Förderung gestaltet sich in Form von Zulagen und steuerlicher Absetzbarkeit. Bei den Zulagen unterscheidet man zwischen der Zulage des Antragstellers und der Kinderzulage. Die Zulagen der Kinder werden gewöhnlich der Mutter gutgeschrieben. Sie kann auf diese Zulagen zugunsten des Vaters verzichten, wenn die Eltern verheiratet sind und der Vater kindergeldberechtigt ist.

Die Höhe der Zulagen wird in Abhängigkeit von der Eigensparleistung des Versicherungsnehmers üblicherweise in Form eines Dauerzulagenantrages gewährt. Um die Maximalförderung zu erreichen muß der Antragsteller 4% vom Brutto des Vorjahres abzüglich der zu gewährenden Zulagen einzahlen. Die Erwachsenenzulage wird mit 154 Euro und die Kinderzulage mit 185/300 Euro berechnet. Die 300 Euro gelten für Kinder, die ab dem 01.01 2008 geboren worden. Bei einem Arbeitnehmer mit 2 Kindern (beide vor 2008 geb.) und 20000 Euro Bruttoeinkommen ergibt sich somit ein Eigenanteil wie folgt: 4% von 20000 ergibt 800 Euro - Zulage Erwachsener 154 Euro - 2 x Zulage Kind 370 Euro = 276 Euro. Der Versicherungsnehmer müßte demnach mindestens 276 Euro Eigenbeitrag bezahlen, um die volle Zulage zu bekommen.

Riesterverträge sind HartzVI sicher, werden bei der Berechnung der Bedürftigkeit nicht mit einbezogen.

Zusätzlich dürfen die Beiträge zu einem Riestervertrag steuerlich angesetzt werden, allerdings nur bis zu einer Obergrenze von maximal 2100 Euro. Wenn die Steuerersparnis die Zulagenförderung übersteigt, würde das Finanzamt diesen Differenzbetrag ausgleichen. Aus diesem Grund rechnen sich Riesterverträge nicht nur für Geringverdiener mit vielen Kindern besonders gut, sondern auch für besserverdiendene Alleinstehende mit hoher Steuerbelastung. Ihre individuelle Förderquote können Sie sich berechnen lassen.

Riesterverträge sind zertifizierte Verträge und sowohl klassisch mit hohem festverzinslichen Anteil als auch als fondsgebundene Verträge wählbar. Die fondsgebundenen Verträge müssen aber mindestens die Summe der gezahlten Beiträge garantieren. Die Auszahlung von Riesterverträgen erfolgt gewöhnlich als eine zu 100% zu versteuernde Rentenzahlung. Teilkapitaliserungen von maximal 30% sind allerdings zulässig. Besonderheiten gibt es allerdings beim Erwerb von Wohneigentum. Zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge können unter bestimmten Voraussetzungen 10.000 Euro bis 50.000 Euro aus den Einlagen eines Riester-Vertrages zinslos entnommen werden. Diese müssen jedoch spätestens ab zwei Jahre nach Entnahme in gleich hohen Raten bis zum Rentenbeginn zurückgezahlt werden. Die Rückzahlungsraten werden nicht gefördert. Um weiterhin eine Riester-Förderung zu erhalten, sind zusätzliche Sparleistungen nötig.

Beim förderberechtigten Personenkreis unterscheidet man zwischen unmittelbar und nicht unmittelbar förderberechtigten Personen. Die nicht unmittelbar förderberechtigten Personen können nur durch einen sogenannten Anhängselvertrag einer zugehörigen förderberechtigten Person Zulagen erhalten.

Zu den unmittelbar förderfähigen Personen gehören:

rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,
Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,
Kindererziehende (maximal für die ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes),
Bezieher von Arbeitslosengeld (einschließlich berechtigter Bezieher von Arbeitslosengeld, deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen und/oder Vermögen ruhen),
Bezieher von Krankengeld,
rentenversicherungspflichtige Selbständige (z. B. Handwerker und über Künstlersozialkasse versicherte Künstler)
nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z. B. bei Pflege von Angehörigen im Haushalt),
Wehr- und Zivildienstleistende,
geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag aufgestockt wird,
Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren
Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird und Amtsträger.
Hartz IV Empfänger sind ebenfalls Riesterfähig


Zu den nicht unmittelbar förderfähigen Personen gehören:

nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige,
freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte,
Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken,
Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen,
Altersrentner und Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit.
Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind

Copyright 2008 www.sinnanz.de All Rights reserved. by Michael Schultze