Versicherungsmakler Dresden - private Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherungen zählen mittlerweile sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich zu den am meisten verbreiteten Versicherungen. Dies dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche auch die Bereitschaft, tatsächliche oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen, steigt.

Ohne die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts und die Sicherstellung der finanziellen Mittel für die Rechtsverfolgung stellt sich die Wahrnehmung rechtlicher Interessen für viele natürliche und juristische Personen als schwer einzuschätzendes Wagnis dar. An diesem Kostenrisiko setzt die Rechtsschutzversicherung an.

Bei Rechtsschutzversicherungen gibt es eine Vielzahl von besonderen Vereinbarungen und Zusatzeinschlüssen. Im Normalfall beziehen sich die privaten Versicherungen auf Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, (Berufsrechtschutz), Streitigkeiten aus dem privaten Leben (Privatrechtsschutz) und dem Verkehrsrechtsschutz. Typische Zusätze sind bspw. Strafrechtsschutz, Sozialrechtsschutz, Disziplinarrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz usw.. Verträge für Selbständige unterscheiden sich in vielen Punkten und teilweise sind besondere Deckungskonzepte für bestimmte selbständige Berufsgruppen am Markt, die sich auf die besonderen Anforderungen eingestellt haben.

Rechtsschutzversicherungen dienen der Durchsetzung von Ansprüchen. Für die Abwehr von Ansprüchen ist in den meisten Fällen die Haftpflichtversicherung entscheidend.

Die Frage, ob und für wen sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnt, lässt sich nicht generell beantworten. Ausschlaggebend sind vielmehr die Rahmenbedingungen im jeweiligen persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Umfeld. Hierbei ist die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß der dort möglicherweise auftretenden Rechtsstreitigkeiten mit den zu zahlenden Versicherungsbeiträgen in Relation zu setzen.

Rechtliche Auseinandersetzungen, die bei der Mehrheit der Bürger eine Rolle spielen können, entwickeln sich erfahrungsgemäß in erster Linie aus Unfällen im Straßenverkehr, auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts sowie in Miet- und Nachbarschaftsangelegenheiten. Auf die Absicherung der hier anfallenden Kosten legen die meisten Interessenten wert. Demzufolge bieten die Rechtsschutzversicherer vor allem für diese Bereiche kombinierte Versicherungslösungen an, die wiederum zwischen der beruflichen und der privaten Sphäre unterscheiden.

"Der Versicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten (Rechtsschutz)."

Die Rechtsschutzversicherung ist also - anders als die Haftpflichtversicherung, die begründete Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt - in erster Linie eine "Kostenversicherung".

 

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