Versicherungsmakler Dresden - Hausratversicherung
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"Hausrat" steht als Inbegriff für alle Sachen, die nach der Verkehrsansicht zu einem privaten Haushalt gehören. Dementsprechend besteht umfassender Versicherungsschutz bei einer Hauratversicherung, soweit nicht vertraglich bestimmte Sachen ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Wohngebäudeversicherung hingegen bezieht sich auf die Schäden am Gebäude.
Versichert ist der Hausrat dabei bei den meisten Verträgen gegen Brand, Explosion, Implosion, Luftfahrzeuganprall, Blitzschlag, Diebstahl, Vandalismus, Sturm-, Hagel-, Frostschäden, Leitungswasser. Reinigungswasser und sogenanntes Planschwasser ist dagegen nicht versichert. Auch Wassser aus Überschwemmungen in Folge von Hochwasser ist in der Regel nicht versichert und kann teilweise zusätzlich eingeschlossen werden.
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Als wichtiger Punkt ist zu beachten, daß der Versicherer von der Versicherung zur Leistung frei wird, wenn der Versicherungsnehmer - und entsprechend sein Repräsentant - den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt. Einige Versicherer verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bzw. senken die Versicherungssumme ab. Dieser Punkt ist oftmals ein Gütemerkmal für die Qualität des Vertrages.
Unterversicherungsverzicht und Versicherungssumme
Der Begriff Unterversicherung sorgt teilweise immer etwas für Verwirrung. Wird eine 100qm Haushalt mit bspw. 30000 Euro abgesichert, so geht der Versicherer pauschal von einer Unterversicherung aus, sofern er keine Detailliste des versicherten Hausrats bekommt, da nur 300 Euro pro qm abgesichert wurden. Im Schadensfall würde der Hausrat nur anteilig ersetzt werden, da der Versicherer davon ausgeht, daß zu weing abgesichert wurde und damit sowohl versicherter als auch unversicherter Hausrat Schaden genommen hat. Ab 650 Euro pro Quadratmeter gilt pauschaler Unterversicherungsverzicht und der Hausrat ist bis zur Versicherungssumme abgesichert. Das bedeutet, daß sich die zu vereinbarende Versicherungssumme im Normalfall aus der Wohnungsgröße multipliziert mit 650 Euro/qm ergibt, um Absicherung bis zur Versicherungssumme zu garantieren.
Einschluß von Fahrrädern
Bei vielen Versicherungsverträgen werden Fahrräder pauschal mit 1% der Versicherungssumme abgesichert. Bei 40000 Euro versichertem Hausrat sind das lediglich 400 Euro. Zudem gilt in diesem Fall sehr oft die Nachtzeitklausel, die bedeutet, daß Versicherungsschutz zwischen 22.00 und 6.00 ausgeschlossen wird, es sei denn das Fahrrad befand sich in Gebrauch oder in einem verschlossenen Raum. Bei hochwertigen Fahrrädern empfiehlt es sich daher auf Versicherer zurückzugreifen, die eine separate Absicherung der Fahrräder entsprechend ihres tatsächlichen Wertes unter Verzicht auf die Nachtzeitklausel anbieten.