Versicherungsmakler Dresden Wohngebäudeversicherung

Wohngebaeude

Die Wohngebäudeversicherung bezieht sich nicht auf die sich im Gebaüde befindlichen Sachen, sondern auf das Gebäude selbst und die Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Gegenstand der Wohngebäudeversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude. Versicherbar sind jedoch nicht nur die zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, sondern auch Geschäftsgebäude, Bürogebäude sowie Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser und dergleichen. Deshalb sind die zu versichernden Gebäude und ihre Nutzungsart im Versicherungsvertrag einzeln zu benennen.

Mit dem Gebäude verbundene wesentliche und unwesentliche Bestandteile sind grundsätzlich mitversichert. Das bedeutet, daß auch für das Gebäude individuell gefertigte und fest verbundene Einbaumöbel durch die Wohngebäudeversicherung mitversichert sind.

Die Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für verschiedene Gefahren und zwar:

- Feuerversicherung,

- Leitungswasserversicherung,

- Sturmversicherung.

Erfasst sind im Einzelnen die Gefahren Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, (VGB 2000 + Implosion), Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm: Sturm, Hagel. Diese Punkte können allerdings auch einzeln versichert werden.

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, den Versicherungswert 1914 des Wohngebäudes zu erfahren. Diese sind:

- Schätzung eines Bausachverständigen

- Umrechnung der ursprünglich aufgewendeten Baukosten

- Wertermittlungsanleitung der Versicherer.

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