Basisrente Rürup Rente Altersvorsorge

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Als Rüruprente oder auch Basisrente wird eine vom Staat geförderte Altersvorsorge bezeichnet, die im Jahre 2005 eingeführt wurde.

Die Beiträge für eine Rüruprente können steuerlich angesetzt werden. Beginnend in 2005 dürfen dabei 60% aus 20000 (bei Ledigen) bzw. 40000 (bei Verheirateten) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um jeweils 2% bis zum Jahr 2025. Ab 2025 sind dann 100% von 20000 bzw. 40000 Euro jährlich absetzbar. Die Attraktivität der Förderung steigt von Jahr zu Jahr. In 2008 werden 66% der Beiträge steuerlich gefördert.

Allerdings müssen im Nachgang die aus dem Sparvorgang resultierenden Rentenzahlungen besteuert werden. Der Anteil der Besteuerung ist vom Renteneintrittsalter abhängig. Der zu versteuernde Teil kann der folgenden Tabelle entnommen werden.

2005 2006 2007 .... 2020 2021 2022 .... 2041 2042
50% 52% 54% .... 80% 81% 82% .... 100% 100%

Arbeitnehmer erzielen derzeit eine höhere Förderquote bei Riesterverträgen. Daher ist es für Arbeitnehmer im allgemeinen sinnvoller erst die Grenzen (2100 Euro) von Riester auszuschöpfen und die Rüruprente im Anschluß abzuschließen, wenn noch mehr Geld steuerlich begünstigt angespart werden soll. Möchte man zusätzlich seine Ausgaben zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich optimieren, bietet sich unter Umständen eine kombinierte BU Rürup- Versicherung an.

Für Selbständige ist die Basisrente , Rüruprente die einzige Möglichkeit steuerlich begünstigt fürs Alter anzusparen. Die hohen Grenzen von 20000/40000 Euro jährlich mit der Möglichkeit von Zuzahlungen bietet dem Selbständigen hohe Flexibilität.

Die Rüruprente ist nicht vererbbar, nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar. Das angesparte Vermögen wird in jedem Fall verrentet. Während der Ansparphase ist das Vermögen insolvenzsicher und wird nicht bei Hartz IV Bedürftigkeit angerechnet. Die Absicherung von Hinterbliebenen (Ehegatte und Kinder (kindergeldberechtigt)) ist möglich.

Die Rüruprentenverträge können als klassische Verträge (hoher festverzinslicher Anteil), fondsgebundene Versicherung und als britische Versicherung abgeschlossen werden. Wir beraten Sie gern im Detail zur Rüruprente.

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