Versicherungsmakler Dresden - Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung zahlt beim Tod der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme aus. Üblicherweise wird sie abgeschlossen zur finanziellen Absicherung der Familie, zur Besicherung eines Darlehens bzw. im Geschäftsleben zur gegenseitigen Absicherung mehrerer Geschäftsinhaber.

Im Vergleich zu anderen Versicherungen sind hier die Versicherungsbedingungen einfach und eindeutig. Aus diesem Grund können hier Vergleiche wesentlich stärker über den Preis des Schutzes erfolgen. Dennoch sollten einige Punkte bei Abschluß beachtet werden.

Bei der Risikolebensversicherung werden Gesundheitsfragen gestellt, die für die Annahme entscheidend sind. Eigenschaften des Versicherungsnehmers wie Raucher oder Nichtraucher, Größe und zugehöriges Gewicht, Alter und Versicherungsdauer wirken sich auf den Preis der Police und gegenbenenfalls auch auf das Zustandekommen des Vertrages aus. Wer eine Police in jungen Jahren aufgrund besonders niedriger Beiträge nur für eine kleine Versicherungsdauer von bspw. 10 oder 15 Jahren abschließt, muß sich der Tatsache bewußt sein, daß er nach diesem Zeitraum eine Anschlußversicherung nicht mehr so günstig bzw. gar nicht mehr bekommen wird, da sich das Alter und evt. der Gesundheitszustand geändert hat. Der Abschluß über einen längeren Zeitraum ist meist vorteilhafter.

Wer einen Rauchertarif abschließt, sollte beachten, daß er diesen Tarif gegebenfalls in einen Nichtrauchertarif wandeln kann, wenn er sich für die Zukunft vorstellen könnte, das "Laster" abzugewöhnen.

Die Tarife weisen einen Brutto- und einen Nettobeitrag aus. Der Nettobeitrag ist der zum Zeitpunkt des Abschlusses zu zahlende Beitrag und ergibt sich aus dem um die Überschussanteile reduzierten Bruttobetrag. In den Folgejahren kann sich durch die Reduzierung der ausgewiesenen Überschüsse der zu zahlende Beitrag erhöhen bis zum Bruttobeitrag hin. Ein sehr hoher Unterschied zwischen Brutto- und Nettobeitrag ist daher skeptisch zu betrachten. Wer in den Beiträgen eine wirklich sichere Kalkulationsgrundlage vorzieht, kann auch auf Tarife mit einem festen Garantiebeitrag zurückgreifen. Wir beraten Sie gern.

Ehe- und Geschäftspartner möchten sich oftmals gegenseitig absichern. Hier stellt sich die Frage, ob beide Versicherungsnehmer einen kombinierten Vertrag abschließen oder jeder für sich separat. Der Abschluß zweier separater Verträge ist in solchem Fall zu empfehlen, wobei jeweils der Versicherungsnehmer den Partner als versicherte Person absichert. Diese Absicherung "über Kreuz" ist insofern vorteilhaft, da bei Tod der versicherten Person die Versicherungsleistung automatisch dem Versicherungsnehmer zusteht und erbschaftssteuerrechtliche Probleme umgangen werden können.

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