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Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist ähnlich wie die private Lebensversicherung zu betrachten. Man unterscheidet Tarife mit und ohne Kapitalwahlrecht. Die Tarife mit Kapitalwahlrecht unterliegen bei der Auszahlung den gleichen Regeln wie die private Lebensversicherung.

Geht man allerdings davon aus, daß die private Rentenversicherung zu dem Zweck abgeschlossen wurde, um sich später das angesparte Vermögen verrenten und nicht auszahlen zu lassen, sind einige Besonderheiten zu beachten. Private Rentenversicherungen, die nach dem 31.12. 2004 abgeschlossen wurden, werden grundsätzlich aus dem schon versteuertem Einkommen (Netto) bedient. Die Beiträge zu dieser Versicherung werden nicht steuerlich begünstigt.

Da private Rentenversicherungen aus dem Nettoeinkommen bezahlt werden, sind die Renten in der Auszahlungsphase nicht voll zu versteuern, wie Renten aus geförderten Produkten (Basisrente, Riesterrente, Direktversicherung usw.). Renten die aus einem Privatrentenvertrag resultieren werden lediglich mit dem Ertragsanteil versteuert. Während sich mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes in 2005 die steuerliche Betrachtung für Lebensversicherungen eher verschlechtert hat, da die volle Kapitalertragssteuerfreiheit abgeschafft wurde, konnten Privatrentenversicherungen von diesem Gesetz profitieren. Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes wurde der Ertragsanteil herabgesetzt.

Der steuerpflichtige Ertragsanteil einer aus einer privaten Rentenversicherung resultierenden Rente ist abhängig vom Rentenbeginn, also vom Alter des Versicherungsnehmers beim Beginn der Verrentung. Für einen 65- jährigen Versicherungsnehmer beträgt er 18%. (vor 2005 betrug der Anteil 27%), für einen 60- jährigen 22% und für einen Versicherungsnehmer, der sich seinen Vertrag erst mit 70 Jahren verrenten läßt, lediglich 15%.

Wichtig ist, daß man den Ertragsanteil nicht mit dem Steuersatz verwechselt. Bei Rentenbeginnalter 65 und einer Rentenzahlung von 1000 Euro beträgt der Ertragsanteil 180 Euro. Diese 180 Euro werden auf das zu versteuernde Einkommen des Rentners angerechnet. Wenn der Rentner einen individuellen Steuersatz von bspw. 25% hat, müßten 25% von 180 Euro also 45 Euro Steuern bezahlt werden. 45 Euro Steuern bei einer Rentenzahlung von 1000 Euro entsprechen einem Steuersatz von lediglich 4,5% auf die Rente. Rentenzahlungen aus einem Privatrentenversicherungsvertrag sind somit faktisch "fast" steuerfrei.

Rentenversicherungen können als klassische Versicherungen, fondsgebunden und nach britischem Modell abgeschlossen werden. Beleihung, Vererbung, Übertragung sind unproblematisch möglich. Sie sind allerdings nicht Hartz IV sicher und nicht insolvenzgeschützt.

Sie können hier ein Angebot für eine private Rentenversicherung anfordern.

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