private Krankenversicherung (Vollkostenversicherung)
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Aktuell : Gesundheitsreform 01.01.2009
Am 01.01. 2009 tritt die nächste Stufe der Gesundheitsreform in Kraft. Diese wird weitreichende Änderungen für die gesetzliche und private Krankenversicherung mit sich bringen.
Laut der Studie des IfG (Institut für Gesundheitsökonomie) wird der durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Versicherung im Jahr 2009 auf 15,5% (inklusive 0,9 % Sonderbeitrag) angehoben werden. Das wäre ein Anstieg um 0,7 Prozentpunkte. Bei einem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 3.600,– EUR auf beispielsweise 3.650,– EUR würde sich der durchschnittliche Höchstbeitrag von derzeit 532,80 EUR auf 565,75 EUR erhöhen. Das sind 6 % Beitragssteigerung. Dazu kommt dann jeweils noch die Pflegepflichtversicherung.
Im Bereich der privaten Krankenversicherung wird der sogenannte Basistarif eingeführt werden. Dieser orientiert sich am Leistungsniveau der gesetzlichen Kasse und darf maximal so teuer wie der Maximalbeitrag der gesetzlichen Versicherung sein. Die private Krankenversicherung darf die Annahme aus gesundheitlichen Gründen in diesem Tarif dem Versicherungsnehmer nicht verweigern. Dies stellt für die privaten Versicherer ein schwer kalkulierbares Risiko dar. Ab 2009 wird es möglich sein, die Altersrückstellungen beim Wechsel der privaten Versicherung mitzunehmen. Ein Wechsel von Gesellschaft A zu Gesellschaft B wird aber nur über den Basistarif der Gesellschaft B möglich sein, in dem der Versicherungsnehmer 18 Monate verweilen muß, bevor er in seinen Wunschtarif wechseln kann. Zusätzlich wird es ab 2009 nur noch neue Tarife geben, bei denen die Mitnahme der Alterrückstellungen vom Versicherer einkalkuliert werden muß. Diese "Neue Tarifwelt" wird zwischen 15-20% teurer sein als der identische Tarif der "Alten Tarifwelt", wie er bis zum 31.12.2008 abgeschlossen werden darf. Es besteht Bestandsschutz für die "Alte Tarifwelt". Verträge, die bis zum 31.12.2008 zustande kommen, profitieren von dieser Regel.
Wer derzeit gesetzlich versichert ist und in die private Versicherung wechseln möchte oder wer schon in der privaten ist und seinen Tarif oder die Gesellschaft wechseln möchte, sollte sich unbedingt zeitnah beraten lassen, da der Wechsel für die meisten Versicherungsnehmer in 2008 wesentlich sinnvoller sein wird als in 2009.
Obwohl PKV-Bestandskunden bei Kündigung des alten Versicherers im ersten Halbjahr 2009 einen Teil der angesparten Alterungsrückstellung mitnehmen können, gestaltet sich ein geplanter Wechsel für fast alle Kunden in 2008 sinnvoller.
Selbständige und Angestellte über JAVG sollten aufpassen, daß sie noch in 2008 den Wechsel von der GKV in die PKV vornehmen, sofern die Voraussetzungen bestehen. Die Versicherung kann erst in 2009 und sogar erst am 1.1.2010 beginnen, allerdings muß der Vertrag bis zum 31.12.2008 zustande kommen, um sich die günstigen Prämien (15-20% günstiger) zu sichern. Dies gilt auch für Angestellte, die erst im nächsten Jahr die Voraussetzungen für den Übertritt in die PKV (3 Jahre über JAVG verdienen) erfüllen.
Grundlagen der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung hat sich in Ihren Tarifen auf die Bedürfnisse der Kunden eingestellt. Je nachdem, mit welchen Prioritäten der Kunde seine Absicherung wünscht und mit welchem Leistungsumfang er versichert sein will, kann er aus der Vielzahl der angebotenen Tarife einen Basisschutz oder einen Komfortschutz erhalten und die Beiträge dabei über Selbstbeteiligungen individuell steuern. In der privaten Versicherung zahlt grundsätzlich jeder Kunde seinen eigenen Beitrag, es gibt also keine beitragsfreie Mitversicherung von bspw. Kindern. Privat versichern dürfen sich Beamte, Angestellte mit Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 Jahren, Selbständige und unter bestimmten Voraussetzungen Studenten. Während bei Angestellten und Beamten die Beiträge auf den Versicherungsnehmer und den Arbeitgeber, Dienstherrn aufgeteilt werden, müssen Selbständige den Gesamtbeitrag komplett selbst zahlen. Der Gesamtbeitrag setzt sich aus dem eigentlichen KV Beitrag, der Pflegepflichtversicherung, dem gesetzlichen Zuschlag und optionalen Bausteinen wie Kranken- Krankenhaustagegeldern, Kurbausteinen usw. zusammen. Das Eintrittsalter des VN und der Gesundheitszustand sind für die Beitragskalkulation von entscheidender Bedeutung.
Das Thema private Krankenversicherung ist komplex und erfordert immer eine individuelle Beratung, da die Bedürfnisse und Anforderungen an die Versicherung sehr unterschiedlich sein können.