Versicherungsmakler Dresden - Pflegezusatzversicherung

Die Pflegepflichtversicherung gibt es seit 1996. Sie ist eine Erweiterung der Ihrer gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung

Man unterscheidet 3 Stufen der Pflegebedürftigkeit:

 Pflegestufe I : Erheblich pflegebedürftig (Hilfebedarf mind. 1 x täglich)
 Pflegestufe II : Schwer pflegebedürftig (Hilfebedarf mind. 3 x täglich)
 Pflegestufe III : Schwerst pflegebedürftig (Hilfebedarf rund um die Uhr)

Bei Kindern ist für die Zuordnung des Hilfebedarfs der Vergleich gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend.

Man unterscheidet zwischen ambulanter und stationärer Pflege und Pflege durch Angehörige.

In Abhängigkeit von der Pflegestufe und der Pflegeart ergeben sich Ansprüche aus der Pflegepflichtversicherung.

Das Pflegegeld erhält man, wenn Angehörige die Pflege übernehmen: In 2008 sind es bei Pflegestufe I 215 Euro Pflegestufe II 420 Euro Pflegestufe III 675 Euro. Wird die Pflege durch einen ambulanten Dienst übernommen kann man bei Pflegestufe I mit 420 Euro, bei Pflegestufe II mit 980 Euro und bei Pflegestufe III mit 1479 in Härtefällen mit 1918 Euro rechnen. Bei stationärer Pflege erhält man bei Pflegestufe I - 1.023 Euro monatlich, Pflegestufe II - 1.279 Euro monatlich und bei Pflegestufe III - 1.470 Euro monatlich ( Härtefall - 1.750 Euro monatlich).

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind oftmals nicht ausreichend, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Überschreiten die tatsächlichen Kosten die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung muß die zu pflegende Person die Kosten privat tragen. Kann sie es nicht, werden die nahen Verwandten mit den Kosten belastet.

Um dies zu vermeiden ist es sinnvoll, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Es gibt bei Pflegezusatzversicherungen 2 Arten von Verträgen. Man hat die Wahl zwischen einer festen Tagegeldversicherung und einer anteiligen Restkostenversicherung nach Vorleistung der Pflegepflichtversicherung. Bei der Tagegeldversicherung wird ein Tagegeld beantragt. Die Höhe des Tagegeldes kann frei gewählt werden und gilt im allgemeinen für Pflegestufe III. Bei Pflegestufe I und II wird das Tagegeld anteilig bezahlt, je nach Tarif ca. 30%-40% (bei I) und 60%-70% bei II. Bei der Restkostenversicherung werden bspw. 80% der Gesamtkosten abzüglich der Vorleistungen bezahlt. Man sollte beachten, daß der gewählte Tarif nicht nur bei professioneller Hilfe, sondern auch bei der Pflege durch Laien Leistung erbringt.

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