Kombiversicherung für existenzielle Risiken - Multirente

Die Multirente ist wie die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Vorsorgeversicherung, die im Schadenfall eine vertraglich vereinbarte Rente an Sie bezahlt. Der Schadensfall wird dabei nicht durch die Berufsunfähigkeit, sondern durch mehrere Faktoren definiert.

Die Faktoren sind: Unfall-Invalidität, Organschädigungen, Verlust von Grundfähigkeiten, Pflegebedürftigkeit.

Die Versicherung wird von einigen Versicherern wie der AXA und der Janitos (Tochter der Gothaer) angeboten. Sie kann ab dem 18. Lebensjahr abgeschlossen werden und endet mit Vollendung des 67. Lebensjahres, allerdings kann eine Rentenzahlung bis zum Lebensende im Schadenfall vereinbart werden.

Am Beispiel der Janitos Versicherung sollen einige Details erläutert werden. Ein Multirentevertrag der Janitos hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jährlich, sofern er nicht gekündigt bzw. das 67. Lebensjahr erreicht wurde.

Die Rente (bspw. 1000 Euro mtl.) würde in folgenden Schadenfällen zur Auszahlung kommen:

1. Rentenleistung bei Invalidität durch Unfall - Der Unfall hat zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% geführt. Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein und spätestens vor Ablauf von weiteren 6 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt sowie vom Versicherungsnhemer geltend gemacht werden.

2. Rentenleistung bei Organschäden - Als Leistungsfall gilt der Eintritt einer irreversiblen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von bestimmten Organen bzw. einer definierten Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten als Folge einzelner bestimmter Krankheiten oder durch Unfall: Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems, Psychische Störungen oder Geisteskrankheiten, Herzinfarkt und andere Herzerkrankungen, Nierenerkrankungen, Lungenerkrankungen, Lebererkrankungen, Krebs.

Die genauen Bedingungen erläutern wir Ihnen gern in der Beratung.

3. Rentenleistung bei Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten - Der Leistungsfall tritt ein, wenn der Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten durch Unfall oder Krankheit nach einer Bewertungsskala zu einer Punktezahl von mindestens 100 Punkten führt. Der Verlust der Grundfähigkeiten muss irreversibel und nicht mehr therapierbar sein.:
Sehen, Sprechen, Hören, Sich orientieren jeweils 100 Punkte, Handfunktionen 25 Punkte, Heben und Tragen 25 Punkte, Arme bewegen 25 Punkte, Treppen steigen (auf und ab) 15 Punkte, Gehen 30 Punkte, Stehen 30 Punkte, Knien und Bücken 30 Punkte, Sitzen und Erheben 20 Punkte, Beugen 30 Punkte, Auto fahren 30 Punkte

4. Rentenleistung bei einer Pflegebedürftigkeit - Die versicherte Person erhält während der Vertragslaufzeit aufgrund eines Unfalls oder wegen einer Krankheit eine Einstufung in die Pflegestufe I, II oder III nach deutschem Sozialgesetzbuch. Haben Vorerkrankungen bei der Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, findet keine Leistungskürzung entsprechend dem Anteil der Vorerkrankung statt.

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