Lebensversicherung Altersvorsorge
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Die Lebensversicherung war bis Ende 2004 die beliebteste Sparform für die Altersvorsorge in Deutschland. Grund dafür war die komplette Steuerfreiheit der Kapitalerträge bei der Auszahlung eines Lebensversicherungsvertrages, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden. Die Voraussetzungen waren: mindestens 5 Jahre regelmäßige Beitragszahlung, mindestens 60% der Gesmatbeiträge als vereinbarter Todesfallschutz und mindestens 12 Jahre Bestehen des Vertrages. Diese Verträge können seit 2005 so in der Form nicht mehr abgeschlossen werden. Altverträge genießen Bestandsschutz und profitieren von diesen Regeln. Wer einen Altvertrag hat, sollte diese Vorteile unbedingt beachten und genau überlegen, bevor er einen solchen Vertrag kündigt oder beitragsfrei stellt. Zudem sind diese Verträge teilweise noch nach altem Steuerrecht in der Einkommenssteuer ansetzbar. Dieser meist bei Selbständigen zu beachtende Vorteil wird in der Übergangsphase vom altem zum neuem Steuerrecht allerdings in den nächsten Jahren schrittweise aufgelöst.
Mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 hatte die typische private Lebensversicherung gegenüber den Regeln bis Ende 2004 vorläufig an Attraktivität verloren. Grund dafür war und ist, daß Verträge ab 2005 weder in der Steuererklärung als Ausgaben angesetzt werden dürfen, noch in der Auszahlphase steuerfrei sind. Lediglich die Hälfte der Gewinne (Ablaufleistung - eingezahlte Beiträge) können steuerfrei vereinnahmt werden, sofern die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt. Die andere Hälfte muß individuell versteuert werden. Durch intelligente Gestaltung der Auszahlungen läßt sich aber vielfach dieser Nachteil abmildern.
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer in 2009 werden private Lebensversicherungsverträge wieder stark an Popularität gewinnen. Insbesondere fondsgebundene private Lebensversicherungsverträge eignen sich für langfristige Sparverträge und somit für die Altersvorsorge, da sie die Nachteile des Fondssparens nicht haben. Die Abgeltungssteuer beim Fondssparen außerhalb einer Lebensversicherung reduziert beim langfristigen Sparen die Gesamtrendite beträchtlich. Bei jedem Fondswechsel müssen die Fondsanteile verkauft werden und es fallen 25% Abgeltungssteuer auf den Gewinn an. Zusätzlich müssen beim Kauf neuer Fondsanteile des um den Gewinn reduzierten Betrages im allgemeinen Ausgabeaufschläge bezahlt werden. Innerhalb einer Fondspolice, also einer fondsgebundenen Lebensversicherung kann je nach Anbieter im allgemeinen zwischen den Fonds kostenfrei gewechselt werden. Da Fondswechsel bei langen Laufzeiten durchaus üblich und oftmals notwendig sind, ist hier die fondsgebundene Lebensversicherung dem allgemeinen Fondssparen überlegen. Der Vorteil wird bei umso deutlicher, je mehr Fondswechsel während der Ansparphase vorgenommen werden müssen.
Lebensversicherungen können klassisch, fondsgebunden oder nach britischem Modell abgeschlossen werden.
Lassen Sie sich beraten, welches Modell für Sie die geeignete Anlageform ist.