Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung

Das Leistungsniveau in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Gesetzlich Versicherte, die ihren Versicherungsschutz ausweiten möchten, können dies durch private Ergänzungsversicherungen erreichen und ihren Schutz wahlweise im ambulanten, dentalen bzw. stationären Bereich erhöhen. Einige Tarife konzentrieren sich in ihren Leistungen auf einen der Bereiche, andere kombinieren Leistungen aus allen 3 Bereichen bzw. leisten ergänzend in den Bereichen Heilpraktiker, Sehhilfen, Vorsorge usw..

Kunden können bei Krankenzusatzversicherungen aus einer Vielzahl von Angeboten wählen und eine Empfehlung kann je nach persönlicher Präferenz unterschiedlich ausfallen. Am häufigsten werden Anfragen im Bereich Zahnbehandlung/ersatz, also der dentalen Ergänzung, im Bereich der Heilpraktikerleistungen und im stationären Bereich (1- / 2- Bettzimmer, freie Arztwahl, Bezahlung der Behandlung bis oder über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus) gestellt.

Bereich Heilpraktikerleistungen

Nicht jedes Verfahren, das von Heilpraktikern angewandt wird, ist von der Schulmedizin anerkannt. Wer also so viele Naturheilverfahren wie möglich versichert wissen möchte, dem reicht ein Tarif mit Heilpraktikerleistungen, die auf die Schulmedizin beschränkt sind, nicht aus. Hierbei ist darauf zu achten, ob bis zum Höchstsatz oder nur bis zum Mindestsatz der GebüH erstattet wird. Üblicherweise beschränken Tarife Ihre Erstattung / den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag pro Jahr. Gute Tarife Leisten bis zu 1.000 EUR pro Jahr.

Bereich Zahnärztliche Leistungen

Die Regelversorgung beinhaltet das durchschnittliche Honorar für die zahnärztlichen Leistungen und die in der Regel anfallenden Kosten des Dentallabors für einen medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Zahnersatz. Auf ihrer Grundlage werden die Festzuschüsse berechnet. Im Bereich Zahn werden ca. 38 % aller Rechnungen über dem Regelhöchstsatz GOZ (2,3fach) abgerechnet. Der Höchstsatz beträgt 3,5fach GOZ. Die Empfehlungen von Zahnärzten lauten: Die Erstattung sollte nicht auf die vertragszahnärztliche Versorgung / Regelversorgung und nicht auf den Regelhöchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ beschränkt sein. Es sollten Implantate und Keramikverblendungen von Frontzähnen und Inlays versichert sein.

Bereich stationäre Ergänzung

Was sollte mitversichert werden ? Es sollten die Erstattung auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ hinaus (freie Artztwahl), ambulante Operationen, Übernahme der Restkosten bei der Krankenhauswahl, Notfalleinweisungen in gemischte Krankenanstalten und evt. die Zuzahlungen im Krankenhaus (10 Euro pro Tag max. 28 Tage) mitversichert werden. Auf Grund der Maßnahmen zur Kostensenkung im Krankenhaus wird verstärkt auf ambulante Operationen gesetzt. In Verbindung mit modernen Behandlungsmethoden entfallen somit die Kosten für die stationäre Unterbringung. Damit auch hier die freie Arztwahl möglich ist, muss die ambulante Operation ausdrücklich mitversichert sein. Wenn gesetzlich Versicherte ein anderes als in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus (es werden max. zwei genannt) aufsuchen, kann die GKV Abzüge von den Regelleistungen vornehmen. Dies sollte zusätzlich versichert werden.

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