Versicherungsmakler Dresden KFZ Haftpflichtversicherung

KFZ-Versicherung

Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung (KH-Versicherung) erbringt ihre Leistungen, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs ein Dritter geschädigt wird. Sie gehört insoweit zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland und soll als solche sicherstellen, dass die dem Kfz-Halter auferlegte, umfassende Gefährdungshaftung auch in finanzieller Hinsicht erfüllbar bleibt.

Auf die Details der Versicherung soll hier nicht eingegangen werden, da diese Versicherung den meisten Bürgern hinreichend bekannt ist. Bei der KFZ Haftpflichtversicherung, der Vollkaskoversicherung und der Teilkaskoversicherung läßt sich durch einen Beitragsvergleich viel Geld sparen. Wir empfehlen die Beiträge jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls den Versicherer zu wechseln. Die Kraftfahrtversicherung läßt sich immer zum Ende eines Kalenderjahres kündigen mit der Frist von einem Monat. Daher sollte der Vergleich und der Abschluß einer anderen Versicherung bis spätestens zum 30.11. des Jahres erfolgt sein, um die Kündigungsfrist nicht zu verpassen.

Der zu zahlende Beitrag hängt insbesondere von der erreichten Schadensfreiheitsklasse ab. Bei Fahranfängern ist die SF Klasse 0, einige Versicherer bieten unter bestimmten Bedingungen eine Einstufung in SF1/2 und bis zur Prozentklasse 100% an. Gegebenfalls sollte geprüft werden, ob nicht die Versicherung als Zweitwagen oder die Übernahme von Prozenten innerhalb der Familie möglich ist, um Beiträge zu sparen.

Da es bei einem Schaden oftmals mit einer Rückstufung in der SF Klasse und höheren Beiträgen zu rechnen ist, sollte geprüft werden, ob der Versicherer eine Rabattretteroption anbietet.

Schutzbriefe, die bei Pannen und Unfall oftmals sehr sinnvoll sind, können bei vielen Anbietern zusätzlich abgeschlossen werden bzw. sind schon im Versicherungsschutz des Versicherers inklusive. Diese kombinierten Angebote sind meist günstiger als ein separater Schutzbrief.

Fahrer, die oftmals im Ausland unterwegs sind, sollten darauf achten, ob in Ihrem KFZ Haftpflichtvertrag die sogenannte Mallorca Regelung enthalten ist. In einigen Ländern ist bei der Wahl eines Mietwagens die vereinbarte Deckung viel zu gering und durch die Mallorca Deckung wird dieser Unterversicherung vorgebeugt.

Sie können auf dieser Seite für Ihr Fahrzeug konkrete Angebote rechnen und diese gleich online abschließen. In diesem Fall verzichten Sie auf individuelle Beratung vor Ort in unserem Haus. Die früher erhältlichen Doppelkarten des Versicherers gibt es nicht mehr, sie wurden durch die EVB Nummer ersetzt. Mit dieser Nummer, die Sie vom Versicherer bei Vertragsabschluß erhalten, können die Zulassungsstellen alle für die Zulassung notwendigen versicherungsrelevanten Informationen einholen.

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