Versicherungsmakler Dresden - Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört ebenso wie z.B. die Feuerversicherung zur Grundausstattung des Versicherungsschutzes eines jeden Unternehmens. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung kann sich das Unternehmen vor möglicherweise existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen Dritter schützen.
Bei der Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Gewerbetreibenden eine grundlegende Beratung und eine Analyse der Risiken unbedingt notwendig. Für viele Branchen wie bspw. EDV Unternehmen, Bauhandwerk, Gastro, Restauration, Medizin usw. werden von den Versicherern spezielle Deckungskonzepte angeboten.
Einige Versicherer haben sich auf einige Branchen spezialisiert. Dennoch gibt es eine Reihe von Gewerbebetrieben, die nach Analyse der Risiken zu keinem der Deckungskonzepte zuzuordnen sind. In solchen Fällen gibt es einige Versicherungsgesellschaften, die spezielle Gutachter zur Analyse der Situation in das Unternehmen schicken und nach Einschätzung ein individuelles Angebot unterbreiten.
Die Haftpflichtversicherung soll den Versicherten davor schützen, dass sein Vermögen nicht mit Haftpflichtverbindlichkeiten belastet wird. Insofern handelt es sich bei der Haftpflichtversicherung um eine Passivversicherung.
Der Versicherungsschutz beinhaltet zwei Komponenten: 1. den Freistellungsanspruch und den 2. Rechtsschutzanspruch.
Freistellungsanspruch:
Der Haftpflichtversicherer hat den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadensersatzansprüchen freizustellen, die von Dritten erhoben werden. Dies geschieht in der Regel durch Leistung von Schadensersatz.
Rechtsschutzanspruch: Der Haftpflichtversicherer hat unbegründete Schadensersatzansprüche Dritter abzuwehren. Im Falle eines Rechtsstreits zwischen dem Dritten und dem Versicherungsnehmer hat der Versicherer den Prozess im Namen des Versicherungsnehmers zu führen und die hierbei anfallenden Kosten zu tragen.