Direktversicherung Altersvorsorge
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Die Direktversicherung ist wohl die am meisten verbreitete und einfachste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Eine Direktversicherung ist die bei einem Lebensversicherungsunternehmen durch den Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) auf das Leben des Arbeitnehmers (versicherte Person) abgeschlossene Versicherung.
Das Bezugsrecht für die Leistungen aus der Versicherung liegt beim Arbeitnehmer bzw. bei seinen Hinterbliebenen. Die Beitragszahlung an die Lebensversicherung trägt der Arbeitgeber oder gegebenenfalls mit Beteiligung durch den Arbeitnehmer. Man unterscheidet zwischen der arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten (Entgeltumwandlung) Variante bzw. Mischformen aus beiden.
Mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes 2005 ist die Möglichkeit der 20% Pauschalbesteuerung der Beiträge und der Steuerfreiheit bei der Auszahlung der Versicherung weggefallen. Altverträge bleiben davon unberührt.
Die Beiträge des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung gehören zum lohnsteuerlichen Arbeitslohn des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber im Versicherungsvertrag den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen für die Leistungen als bezugsberechtigt bestimmt hat.
Die maximale steuerfreie Beitragshöhe beträgt 4% der Beitragsbemessungshöhe + 1800 Euro (4344 in 2008 West bzw. 3960 in 2008 Ost), die maximale sozialabgabenbefreite Höhe beträgt 4% der BBG (2544 in 2008 West bzw. 2160 in 2008 Ost).
Viele Versicherungsgesellschaften bieten Direktversicherungsverträge an. Sie sind sowohl klassisch, fondsgebunden oder nach britischem Modell möglich.
Im Gegensatz zu einer "normalen" Lebensversicherung kann man eine Direktversicherung nicht vorzeitig kündigen. Wechselt man den Arbeitgeber, dann gibt es vier Möglichkeiten: 1. Der neue Arbeitgeber übernimmt den Versicherungsvertrag. 2. Der neue Arbeitgeber lässt das Deckungskapital des bestehenden Vertrags auf einen neuen Vertrag "seines" Anbieters übertragen. 3. Der Arbeitnehmer tritt als Versicherungsnehmer in den Vertrag ein und zahlt die Beiträge "privat" weiter. 4. Die Versicherung wird beitragsfrei gestellt mit entsprechend geringeren Leistungen, die weiterhin dem Arbeitnehmer zustehen.
Die aus einer Direktversicherung resultierenden Renten werden bei Auszahlung voll versteuert. Eine steuerfreie Auszahlung ist nur bei Altverträgen möglich mit 20% Pauschalbesteuerung bzw. bei Verträgen, die auf die Steuerbefreiung während der Anzahlphase verzichtet haben und voll mit dem Individualsteuersatz des Arbeitnehmers versteuert worden.