SINNanz Anlageberatung Dresden - offene Fonds
Offene Fonds sind bei den Anlegern in Deutschland für die Geldanlage ein beliebtes Instrument. Oftmals wird der Begriff Fonds allerdings nur mit Aktien in Verbindung gebracht und in Zeiten großer Schwankungen an den Börsen mit einem hohen Risiko verbunden. Fonds existieren nicht nur für verwaltetes Aktienvermögen, sondern auch für andere Anlageklassen wie Rentenpapiere, Immobilien, Geldmarkt u.a..
Anhand des sogenannten Fondsprospekts ist ersichtlich, welche Anlageziele der Fonds verfolgt und welche Investments der Fondsmanager tätigen darf. Aus diesen Richtlinien heraus kann der Fonds einer Risikoklasse zugeordnet werden, wobei 1 der niedrigsten Klasse und 5 der höchsten entspricht. Ein Fonds der das Geld für den Erwerb von Immobilien investiert und dessen Wachstum aus den vereinnahmten Mieten resultiert hat ein wesentlich geringeres Risiko aber auch eine wesentlich niedrigere Gewinnchance, als ein Fonds der bspw. nur in biotechnologische Unternehmen investieren darf und auch in schlechten Phasen laut Anlagerichtlinie in diese investiert bleiben muß.
Der Begriff "offen" bedeutet, daß "offene Fonds" jederzeit von jedermann gekauft werden können und man beim Kauf und Verkauf der Anteile relativ flexibel ist. Die Fondsgesellschaft stellt für die ausgegebenen Fonds täglich einen Ausgabepreis und einen Rücknahmepreis fest. Die Differenz beider Preise ist der Ausgabeaufschlag.
Wer Gelder in Fonds investieren möchte, muß sich im Vorfeld für eine Verwahrstelle für die Investmentanteile entscheiden. Die Anteile können bei der Hausbank eingebucht werden, besser jedoch eignen sich im allgemeinen Fondsbanken. Typische Fondsbanken sind die Frankfurter Fondsbank, die ebase und die Fondsdepotbank. Diese typischen auf Fondsanlage ausgerichteten Depotstellen unterscheiden sich hinsichtlich der Kostenstruktur und der Auswahl an sparplanfähigen Fonds. Fondsdepotbanken sind unabhängig von einzelnen Fondsanbietern und bieten eine Palette von über 6000 Fonds unterschiedlicher Gesellschaften (KAGs). Dies ist ein großer Vorteil gegenüber der Verwahrung bei Banken, deren Beratung üblicherweise auf die institutseigenen Produkte (Sparkasse - DEKA, Deutsche Bank - DWS, Dresdner Bank - DIT usw. ) hinausläuft.
Insbesondere bei größeren Einmalanlagen sollte man die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem Jahr 2009 unbedingt beachten. Die alte Regelung bis Ende 2008 besagt, daß Kursgewinne aus Fondsvermögen steuerfrei vereinnahmt werden können, wenn die Fondsanteile mindestens 1 Jahr gehalten werden. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 ist die Haltedauer von Fondsvermögen irrelevant und bei Veräußerung von Anteilen sind 25% der Gewinne an den Fiskus abzuführen.
Insbesondere vermögensverwaltende Fonds und Dachfonds, die Umschichtungen zwischen den Risikoklassen je nach Marktsituation intern vornehmen, sind bei langfristigem Anlagehorizont wesentlich vorteilhafter noch bis Ende 2008 zu erwerben.