SINNanz Dresden - Fondspolice, Policenmantel

Die Fondspolice oder der Policenmantel ist rechtlich nichts anderes als eine Lebensversicherung, deren Wert durch den Wert der zugrundeliegenden Fonds bestimmt wird. Eine Lebensversicherung eignet sich daher nicht nur für monatliche Sparraten zum Aufbau einer Altersvorsorge, sondern auch als rechtlicher Mantel für höhere Einmalanlagen.

Steuer- und erbschaftsrechtlich werden Lebensversicherungen anders behandelt, als die vergleichbare Anlage in einem Fonds. Hieraus ergeben sich Vorteile der fondsgebundenen Lebensversicherung gegenüber der reinen Fondsanlage.

Steuerrechtlich müssen bei der reinen Fondsanlage nach Veräußerung der Anteile 25% der Gewinne (Erlös - zu Beginn angelegte Summe) ab 2009 (Abgeltungssteuer) an das Finanzamt abgeführt werden. Diese Steuer tritt auch bei jedem Anteilsverkauf durch Fondsumschichtungen auf. Zudem müssen bei Umschichtungen in der Regel Ausgabeaufschläge für den neuen Fonds bezahlt werden. Bei langfristigen Anlagen ist eine gelegentliches Umschichten der Anteile nicht ungewöhnlich, da man üblicherweise mit höherem Alter und kürzerem Anlagehorizont das Risiko der Anlage vermindert bzw. sich Marktumstände so ändern können, daß eine Umschichtung erforderlich wird.

Bei der Lebensversicherung, also der Fondsanlage im Policenmantel, sieht es anders aus. Hier sind Umschichtungen während der Laufzeit je nach Anbieter kostenfrei möglich und es fällt keine Abgeltungssteuer an. Läuft die Lebensversicherung über 12 Jahre und werden die Anteile nach dem 60. Lebensjahr veräußert, werden nur die Hälfte der Gewinne steuerpflichtig mit demr persönlichen Einkommenssteuersatz. Da Lebensversicherungsmäntel üblicherweise bis zum Endalter 100 abgeschlossen werden, kann man durch anteilige Verkäufe den Steuereffekt stunden und nichtbenötigte Beträge weiterhin im Policenmantel investiert lassen.

Erbschaftsrechtlich müssen bei Lebensversicherungen nur zwei Drittel der eingezahlten Beiträge versteuert werden. Ist der Versicherungsnehmer der Begünstigte und die versicherte Person der Verstorbene, ist die Summe sogar steuerfrei.

Diese Informationen sind nur grundlegend zu verstehen und nicht zwangsläufig auf jeden konkreten Fall anzuwenden. Details und konkrete Rechtsauskünfte dürfen nur Rechstanwälte und Steuerberater geben.

Wir helfen Ihnen gern bei der Vermittlung solcher konkreten Ansprechpartner und beraten Sie zu geeigneten Policenmänteln für die Fondsanlage oder Verwaltung Ihres Vermögens.

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